Energy Sharing in der Metropolregion Nordwest: Ergebnisbericht zeigt Potenziale, Grenzen und Handlungsbedarf

Wie sich Energy Sharing in Deutschland umsetzen lässt – Erkenntnisse aus dem Projekt „Metropolregion Nordwest für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften"

Hintergrund: Energy Sharing wird Realität in Deutschland

Ab dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland erstmals gesetzlich möglich. Mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) können Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gemeinschaftlich erzeugten Strom über das öffentliche Verteilnetz direkt miteinander teilen. Was in Österreich, Italien und Spanien bereits seit Jahren Praxis ist, steht in Deutschland nun am Anfang.

Pünktlich zum Start hat das Projekt „Metropolregion Nordwest für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften" seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Gemeinsam mit Lintas Green Energy und der Oldenburger Energie-Genossenschaft Olegeno hat EERA consulting die Potenziale, Grenzen und Umsetzungsbedingungen von Energy Sharing in der Metropolregion Nordwest untersucht. Herausgegeben wurde der Bericht von der Stadt Oldenburg Wirtschaftsförderung in Kooperation mit dem Oldenburger Energiecluster OLEC. Die Metropolregion Nordwest hat das Projekt gefördert.

Fünf Anwendungsfälle – differenzierte Umsetzungsperspektiven

Der Bericht analysiert Energy Sharing anhand von fünf praxisrelevanten Anwendungsfällen mit konkreten Fallbeispielen aus der Region: Wohnen, Industrie und Gewerbe, Kommunen, Energiegenossenschaften sowie Ladeinfrastruktur.

Dabei zeigt sich ein klares Muster: Besonders gut an den aktuellen Rechtsrahmen anschlussfähig sind wohnungsnahe Modelle, kommunale Strukturen und Energiegenossenschaften – also Konstellationen, in denen Erzeugung und Verbrauch räumlich eng zusammenliegen und lokale Akteur*innen gemeinsam organisiert handeln. Industrie, Gewerbe und Ladeinfrastruktur hingegen weisen zwar ein hohes energiewirtschaftliches Potenzial auf, stoßen unter dem aktuellen § 42c EnWG jedoch schnell an Grenzen – etwa durch den eingeschränkten Teilnehmerkreis oder die fehlende Öffnung für größere Unternehmen. Diese Differenzierung deckt sich mit der Intention der EU, Energy Sharing als Instrument für soziale Kohäsion und Teilhabe „kleiner" Akteure an der Energiewende zu etablieren.

Wirtschaftlichkeit: Noch kein Selbstläufer

Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der wirtschaftlichen Analyse am Beispiel der Olegeno. Die Ergebnisse zeigen: Die Wirtschaftlichkeit von Energy Sharing hängt wesentlich von der EEG-Vergütung, den Stromnebenkosten, dem Aufteilungsschlüssel, der technischen Ausgestaltung sowie möglichen regulatorischen Erleichterungen ab. Spezifische finanzielle Anreize – wie sie etwa Österreich mit ermäßigten Netzentgelten für lokal geteilten Strom bereits eingeführt hat – fehlen in Deutschland bislang.

Umfeldanalyse: Regulatorische Entwicklungen mit Rückwirkung auf Energy Sharing

Energy Sharing entsteht nicht im regulatorischen Vakuum. Im Bericht haben wir daher in einer Umfeldanalyse untersucht, welche aktuell diskutierten Anpassungen im Stromsektor – obwohl nicht direkt auf Energy Sharing bezogen – erhebliche Rückwirkungen auf dessen Wirtschaftlichkeit und Geschäftsmodelle haben können. Konkret betrifft dies die Einführung dynamischer Netzentgelte, eine mögliche Beteiligung von Erzeugern an den Netzkosten sowie die anstehende Reform des EE-Förderregimes. Je nach Ausgestaltung können diese Entwicklungen die Attraktivität von Energy Sharing sowohl auf der Verbrauchs- als auch auf der Erzeugerseite erheblich verändern – teils dämpfend, teils aber auch förderlich, etwa wenn sinkende Einspeisevergütungen Energy Sharing als alternatives Erlösmodell aufwerten. Die Umfeldanalyse verdeutlicht: Die Wirtschaftlichkeit von Energy Sharing hängt nicht nur von § 42c EnWG ab, sondern wird maßgeblich durch das Zusammenspiel mit der Netzentgeltsystematik und dem EE-Förderregime bestimmt.

Metropolregion Nordwest: Gute Voraussetzungen, aber auch Herausforderungen

Die Region bietet besonders günstige Bedingungen für Energy Sharing: eine hohe erneuerbare Stromerzeugung, starke regionale Akteursstrukturen und mit EWE NETZ einen großen Verteilnetzbetreiber, dessen Netz eine große Fläche in der Region andeckt. Gleichzeitig bestehen Herausforderungen beim Smart-Meter-Rollout, bei der Ladeinfrastruktur und bei der unterschiedlichen Eigentums- und Gebäudestruktur zwischen Stadt und Land.

Politische Handlungsempfehlungen

Der Bericht formuliert klare Empfehlungen, damit Energy Sharing vom Pilotansatz in die Breite kommen kann:

  • Verbindliche Fristen und Standards für die Umsetzung der gemeinsamen Internetplattform der Verteilnetzbetreiber gemäß § 20b EnWG

  • Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts, da viertelstundenscharfe Messung eine gesetzliche Pflichtvoraussetzung für Energy Sharing ist

  • Spezifische finanzielle Anreize wie reduzierte Netzentgelte, Abgabenbefreiungen oder erleichterte Lieferantenpflichten – nach österreichischem Vorbild

  • Regulatorische Überprüfung des räumlichen Zuschnitts von Energy-Sharing-Gemeinschaften, orientiert an internationalen Modellen (Netzebene in Österreich, Umspannwerk in Italien)

  • Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für Energy Sharing nach österreichischem Vorbild

Ausblick

Die Einführung von Energy Sharing stellt die Energiewirtschaft vor große Herausforderungen. Angesichts zahlreicher noch ungeklärter Fragen zu Messkonzepten, Bilanzierung und Datenprozessen ist nicht davon auszugehen, dass alle 866 Verteilnetzbetreiber in Deutschland dies kurzfristig flächendeckend umsetzen. Mit zentralen Bausteinen wie dem MaBiS-Hub, der gemeinsamen Anmeldeplattform und einem flächendeckenden Smart-Meter-Rollout kann Energy Sharing jedoch mittelfristig gelingen – und sein volles Potenzial als Instrument für die regionale Energiewende entfalten.

Anna Pechan

Anna ist unsere Expertin rund um Fragen zum Energiemarktdesign, Regulierung und Modellierungen in diesen Bereichen.

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